Meine Leistungspalette |
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Finanzbuchhaltung gem. § 6 Nr. 3 + 4 StBerG | |
Buchen laufender Geschäftsvorfälle |
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Finanz- und betriebswirtschaftliche Beratung / Rating-Vorbereitung | |
Bilanzanalyse |
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Vorbereitung auf Bankgespräche im Kredit- und Anlagebereich |
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Kaufmännische Hausverwaltung | |
Erstellung der Betriebskostenabrechnung |
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Geprüfte Bilanzbuchhalterin — was ist das überhaupt? | |
Die Verordnung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft vom 29. März 1990 schreibt vor, dass ein geprüfter Bilanzbuchhalter eine Reihe von Kenntnissen erwerben muß, die dann in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden müssen. Hierzu zählen: |
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Als selbständiger Bilanzbuchhalter darf ich im Bereich der Buchführung allerdings nur die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle, die Lohnabrechnungen sowie die Lohnsteuervoranmeldungen vornehmen und keinerlei Beratung in Rechts- oder Steuerfragen leisten, da ich den Beschränkungen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG unterliege. | |
Durch meine langjährige Tätigkeit bei einer deutschen Großbank bin ich darüber hinaus in der Lage, Ihnen in allen „Bankangelegenheiten“ behilflich zu sein – sei es im Anlage- oder Finanzierungsbereich. Ich bereite Sie gerne auf Bankgespräche vor und begleite Sie zum Termin... | |
... oder haben Sie eine vermietete Immobilie? Dann erstelle ich für Sie termingerecht die jährliche Betriebskostenabrechnung und stelle Ihre Einnahmen und Ausgaben für die Weiterleitung an den Steuerberater für Sie zusammen. |