Meine Leistungspalette

  Finanzbuchhaltung gem. § 6 Nr. 3 + 4 StBerG
 

Buchen laufender Geschäftsvorfälle
Laufende Lohnabrechnung und Fertigung der Lohnsteueranmeldung
Außerdem:
Betriebswirtschaftliche Auswertungen
Zahlungsverkehr und kaufmännisches Mahnwesen
Schulungen und persönliches Coaching

   
  Finanz- und betriebswirtschaftliche Beratung / Rating-Vorbereitung
 

Bilanzanalyse
Unternehmensplanung
Liquiditätsplanung

 

Vorbereitung auf Bankgespräche im Kredit- und Anlagebereich
Existenzgründungsplanung

   
  Kaufmännische Hausverwaltung
 

Erstellung der Betriebskostenabrechnung
Überwachung und Verbuchung der Mieteingänge
Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben für die Steuererklärung

   
  Geprüfte Bilanzbuchhalterin — was ist das überhaupt?
 

Die Verordnung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft vom 29. März 1990 schreibt vor, dass ein geprüfter Bilanzbuchhalter eine Reihe von Kenntnissen erwerben muß, die dann in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden müssen. Hierzu zählen:

 
  • volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen,
  • Grundsätze der Rechtsordnung und des Vertragsrechts
  • EDV-Kenntnisse
  • Buchführung und Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse
  • Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Finanzwirtschaft der Unternehmung und Planungsrechnung
  Als selbständiger Bilanzbuchhalter darf ich im Bereich der Buchführung allerdings nur die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle, die Lohnabrechnungen sowie die Lohnsteuervoranmeldungen vornehmen und keinerlei Beratung in Rechts- oder Steuerfragen leisten, da ich den Beschränkungen des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG unterliege.
  Durch meine langjährige Tätigkeit bei einer deutschen Großbank bin ich darüber hinaus in der Lage, Ihnen in allen „Bankangelegenheiten“ behilflich zu sein – sei es im Anlage- oder Finanzierungsbereich. Ich bereite Sie gerne auf Bankgespräche vor und begleite Sie zum Termin...
 

... oder haben Sie eine vermietete Immobilie? Dann erstelle ich für Sie termingerecht die jährliche Betriebskostenabrechnung und stelle Ihre Einnahmen und Ausgaben für die Weiterleitung an den Steuerberater für Sie zusammen.